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   BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05   

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BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05 (https://dejure.org/2006,73976)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 1 WB 61.05 (https://dejure.org/2006,73976)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 1 WB 61.05 (https://dejure.org/2006,73976)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318] = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94>, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - NVwZ-RR 2005, 727> und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N.).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318] = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94>, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - NVwZ-RR 2005, 727> und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: Beschlüsse vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318] = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94>, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - NVwZ-RR 2005, 727> und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Die Untätigkeitsbeschwerde dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. u.a. Beschluss vom 24. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 190/79 - m.w.N.; Böttcher/Dau, a.a.O., § 1 RNr. 184, § 16 RNr. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 24 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - Rn. 25 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 -).

    In dieser rechtlichen Bewertung des Bundesministers der Verteidigung im Beschwerdebescheid liegt keine - gegenüber der angefochtenen Stellungnahme vom 12. Oktober 2011 - erstmalige Beschwer zu Lasten des Antragstellers, sondern die Darlegung und Begründung der vorgenommenen rechtlichen Einschätzung der (Un-)Zulässigkeit des eingelegten und zu bescheidenden Rechtsbehelfs (vgl. dazu auch: Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 20).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Die Untätigkeitsbeschwerde (hier gemäß § 1 Abs. 2 WBO) dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18

    Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen die Art und Weise der Durchführung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen reine Vorbereitungsmaßnahmen zwar regelmäßig keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 24 und vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 97 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 34.06

    Begründungserfordernis; Beschleunigungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die Art und Weise der Handhabung des (Beschwerde-)Verfahrens stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme dar (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 - und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14

    Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem

    Eine gerichtliche Überprüfung der Gründe für Verzögerungen ist nicht statthaft, denn die Untätigkeitsbeschwerde dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 - Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Gegenstand der gerichtlichen Anfechtung im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 WBO ist die truppendienstliche Erstmaßnahme in der Gestalt des Beschwerdebescheides (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 16).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 -).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 42.14

    Beurteilung eines Soldaten in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - 1 WB 52.05 - und vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - Rn. 17).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 17.12

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis eines Berufssoldaten zum Führen von

  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 66.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines Luftwaffensoldaten auf Zuordnung

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 16.12

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf dem

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06

    Eignung; Laufbahn; Laufbahngruppe; Offizieranwärter; Rückführung

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